Niederlande Visum für Türken fällt

Niederlande Visum für Türken fällt
Niederlande Visum für Türken fällt

Mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Haarlem ergeben sich für alle Staatsbürger der Türkei ab sofort ganz neue Möglichkeiten für den Urlaub in Holland. Die Richter am VG Haarlem kamen am 14. Februar 2011 in ihrem Urteil zu der Überzeugung, dass die bisher geltenden Bestimmungen über das Niederlande Visum und die Einreise nach Holland nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar seien. Als Grundlage für die Entscheidung diente das bereits aus dem Jahr 1973 stammende Assoziationsabkommen der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit der Türkei, kurz ARB, das später von der EU übernommen wurde.

Den Fall ins Rollen brachte ein Vorfall am Flughafen Schiphol, bei dem einem Geschäftsreisenden aus der Türkei nach der Landung in Amsterdam mit Verweis auf das fehlende Visum die Einreise nach Holland verweigert worden war. Das VG Haarlem stellte nun fest, dass türkischen Staatsbürgern der Aufenthalt in den Niederlanden für die Dauer von bis zu drei Monaten auch ohne Visum und Aufenthaltsgenehmigung zu gestatten sei. Demnach wäre die in den Niederlanden und vielen weiteren EU-Staaten, unter anderem Deutschland, gültige Visumpflicht für Türken unrechtmäßig. Zu eben dieser Erkenntnis gelangten in der Vergangenheit bereits mehrere Gerichte in Deutschland und der EU, jetzt erstmals auch in Holland.

Das Urteil des VG Haarlem ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Laut übereinstimmenden Presseberichten wird die Niederlande aller Voraussicht nach in Berufung gehen und auf diesem Wege versuchen, die Visumpflicht für Türken "zu retten". Diesen Schritt kündigte Geerd Leers, niederländischer Minister für Asyl und Migration, unter anderem gegenüber dem Fernsehsender NOS in einer ersten Stellungnahme nach Bekanntwerden des Urteils an. Nach Einschätzung vieler Juristen verstößt die Visumpflicht für Türken innerhalb der EU gegen das ARB aus dem Jahr 1973, das jegliche, auch später eingeführte "Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs" zwischen EU und der Türkei, wozu wohl auch ein Visum zu zählen ist, ausdrücklich aus.

Kai Rebmann

Datum: 23.02.2011

Kommentar (1)

T.da

(23.02.2011)

Wer will den schon in Holland Urlaub machen.

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